Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

TEXTILREINIGUNG

Die bei uns eingelieferten Textilien werden gemäß Pflegesymbolen in der Kleidung sach- und fachgerecht gereinigt und gefinisht (Bügeln, Dämpfen oder Mangeln).

 

RÜCKGABE

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung bzw. Abholzettel. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen.

Da wir stets bemüht sind, den besten und schnellstmöglichen Service zu bieten, erfolgt die Rückgabe bei uns in der Regel bereits binnen 48 Stunden nach Auftragsannahme. Verzögerungen können jedoch jederzeit z.B. aufgrund spezieller Bearbeitungsmethoden oder zu allgemeinen Stoßzeiten eintreten, sodass wir uns vorbehalten, das Reinigungsgut binnen maximal 14 Tagen nach Auftragsannahme zur Abholung bereitzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Einhaltung des in der Auftragsbestätigung avisierten Abholtermins besteht deshalb nicht.

Sollte es uns im Einzelfall nicht möglich sein, das Reinigungsgut binnen 14 Tagen nach Auftragsannahme zurückzugeben, teilen wir die Hinderungsgründe dem Kunden mit, soweit uns die Kontaktdaten vorliegen. Bei Einhaltung der vorgenannten Punkte übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund einer verspäteten Lieferung entstehen.

Der Kunde muss das Reinigungsgut spätestens innerhalb von vier Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

 

MÄNGEL AM EINGELIEFERTEN REINIGUNGSGUT

Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel).

Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder ein Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. Falls im Reinigungsgut kein Pflegesymbol enthalten ist, welches die Pflegeart vorgibt, werden wir nach fachkundiger Warenschau eine Pflegeart bestimmen. In diesem Falle stellen wir uns jedoch von jeglicher Haftung frei.

 

MÄNGELN AM AUSGELIEFERTEN REINIGUNGSGUT

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut von uns bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung bzw. des Abholzettel. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

 

HAFTUNGSGRENZEN

Wir haften dem Grunde nach sowohl bei Verlust als auch bei Beschädigung des Reinigungsgutes wie folgt:

Bei Verlust des Reinigungsgutes leisten wir Schadensersatz wahlweise in Höhe des Zeitwertes begrenzt auf maximal EUR 250,00 oder in Form eines Reinigungsgutscheins im Wert von EUR 100,00. Eine unbegrenzte Zeitwerthaftung bei Verlust bieten wir gegen Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, was wir grundsätzlich empfehlen. Die hierfür anfallende Versicherungsprämie beziffert sich mit 5% des Zeitwertes und ist zahlbar in bar bei Auftragserteilung.

Für Bearbeitungsschäden haften wir im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. In allen anderen Fällen leisten wir Schadensersatz in Form eines Reinigungsgutscheins im Wert von EUR 20,00 oder unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes gegen Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, was wir grundsätzlich empfehlen. Die hierfür anfallende Versicherungsprämie beziffert sich mit 5% des Zeitwertes und ist zahlbar in bar bei Auftragserteilung.

Wir haften generell nicht für Schäden, insbesondere Reißverschluss-, Knopf- oder Riss-Schäden, die innerhalb der Textilreinigungsmaschine entstehen.

 

ABTRETUNGSVERBOT

Ein Recht auf Abtretung jeglicher etwaiger Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten- ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reinigungskunden in eigenem Namen.

 

Stand: 01.11.2016